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AUSBILDUNGSNACHWEIS
Ich bin geprüfte Tierheilpraktikerin und im Verband für deutsche Tierheilpraktiker (VDT)
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Was bedeutet das?
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Leider fehlt die gesetzliche Normierung. Die Berufsausbildung „Tierheilpraktikerin“ ist leider nicht geschützt.
Erst nach Ablauf der regulären Studienzeit, Vorlage des Schulabschluss des Zeugnisses und Nachweis des Besuchs von 80% der Lehrveranstaltungen und Praktika kann sich der Studierende zur schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung durch den VDT e.V. anmelden.
Erst danach wird die erfolgreiche Prüfung wird mit dem Zertifikat "Geprüfte/r Tierheilpraktiker/in VDT" bestätigt.
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