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AUSBILDUNGSNACHWEIS
Ich bin geprüfte Tierheilpraktikerin und im Verband für deutsche Tierheilpraktiker (VDT)
Was bedeutet das?
Leider fehlt die gesetzliche Normierung. Die Berufsausbildung „Tierheilpraktikerin“ ist leider nicht geschützt.
Erst nach Ablauf der regulären Studienzeit, Vorlage des Schulabschluss des Zeugnisses und Nachweis des Besuchs von 80% der Lehrveranstaltungen und Praktika kann sich der Studierende zur schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung durch den VDT e.V. anmelden.
Erst danach wird die erfolgreiche Prüfung wird mit dem Zertifikat "Geprüfte/r Tierheilpraktiker/in VDT" bestätigt.
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