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AUSBILDUNGSNACHWEIS

Ich bin geprüfte Tierheilpraktikerin und im Verband für deutsche Tierheilpraktiker (VDT)

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Was bedeutet das?

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Leider fehlt die gesetzliche Normierung. Die Berufsausbildung „Tierheilpraktikerin“ ist leider nicht geschützt.

Erst nach Ablauf der regulären Studienzeit, Vorlage des Schulabschluss des Zeugnisses und Nachweis des Besuchs von 80% der Lehrveranstaltungen und Praktika kann sich der Studierende zur schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung durch den VDT e.V. anmelden. 

Erst danach wird die erfolgreiche Prüfung wird mit dem Zertifikat "Geprüfte/r Tierheilpraktiker/in VDT" bestätigt.

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